Beraterinnen sind inoffizielle Vorstandsmitglieder des SSR Dresden.
Anders als alle anderen Ämter, werden sie nicht von der Vollversammlung gewählt, sondern direkt vom Vorsitz bzw. Vorstand.
Die Zahl der Beraterinnen ist unbegrenzt, jedoch sollte die Gesamtpersonenzahl im Vorstand 25 nicht überschreiten.
Sie unterstützen den Vorstand in seiner Arbeit, sind bei Abstimmungen jedoch nicht stimmberechtigt.